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Ein Hauptvorteil des Shelter-Programms ist, dass Kundenunternehmen keine eigene Buchhaltungsabteilung in Mexiko aufbauen müssen und somit kein Personal dafür einstellen müssen, was den Unternehmen Flexibilität gewährleistet und ihr Risiko mindert.

Routinierte Fachkräfte vollziehen, in Übereinstimmung mit mexikanischen Steuergesetzen und -vorschriften, alle notwendigen Funktionen der Finanzbuchhaltung. Sie sind ständig auf dem neuesten Stand was Änderungen der Steuerrechte anbelangt und garantieren somit, dass alle unter Offshores Shelter-Programm produzierenden Unternehmen die von Mexikos Finanzbehörde (Secretaría de Hacienda y Crédito Público) vorgegebenen Bestimmungen erfüllen.

Im Bereich Finanzbuchhaltung sieht der Shelter-Plan die folgenden Services vor:

  • Steuererklärung und -abführung
    • Körperschaftssteuer - Impuestos Sobre Renta (ISR)
    • Lohnsummensteuer
    • Vorläufige Mehrwertsteuerabführung und Beantragung der Steuerrückerstattung (nach dem Maquiladoraprogramm fällt MwSt zwar an, wird jedoch wieder erstattet)
    • Ausarbeitung anderer zu erstattender Berichte und abzugebender Erklärungen zur Jahreslohn- und Gehaltssumme
  • Außenhandelsstatistische Berichterstattung
    • Monatskalkulationen und -berichte über den in Mexiko geschaffenen Mehrwert
    • Verteilung von Kopien von mexikanischen Importmanifesten
    • Einreichung von Import-Export Statistiken ans Nationale Institut für Statistik, Geografie und Informatik in Mexiko (INEGI)
  • Erfassung, Buchung und Begleichung von Verbindlichkeiten
  • Ergänzende buchhalterische Dienste

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